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Finanzlexikon: gemeinkosten

gemeinkosten

Gemeinkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (z.B.Produkt oder Dienstleistung) nicht direkt zugerechnet werden können .

Dazu gehören beispielsweise Fertigungsanlagen auf denen verschiedene Produkte wechselweise herstestellt werden. Ein anderes Beispiel sind allgemeine Verwaltungskosten der Produktion. Gemeinkosten beziehen sich also auf Produktionsfaktoren, die während des Herstellungsprozesses nicht vollständig von dem hergestellten Gut verbraucht werden.

In der Kostenrechnung gibt es zahlreiche Verrechnungsmodelle um Kostenträgern Gemeinkosten zuzuschlüsseln. Sie reichen von einfachen prozentualen Zuschlagskalkulationen über Verrechnungssätze für einzelne Anlagen bis hin zur Prozesskostenrechnung.

Andere Verfahren, wie etwa das Direct Costing verzichten völlig auf die Verrechnung von Gemeinkosten sondern betrachten diese Größe en bloc in der Deckungsbeitragsrechnung.


Den Gegensatz zu Gemeinkosten stellen die Einzelkosten dar.

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